Sprachmittlung beauftragen

Einsätze der Sprach- und Kommunikationsmittler*innen des Osnabrücker SPuK-Netzwerkes können per E-Mail und Telefon vereinbart werden. Die Dienstleistung kann von Einrichtungen aus dem Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsbereich sowie von Verwaltungseinrichtungen beauftragt werden. Termine können in Präsenzform in der Region Osnabrück stattfinden. Dort und in anderen Landkreisen und Städten sind außerdem Video-Einsätze oder telefonische Termine möglich.

KONTAKT

per E-Mail an: vermittlung@spuk.info
oder telefonisch unter: 0541 – 349 78 200
Falls Sie uns nicht direkt erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Anfrage auf dem Anrufbeantworter oder kontaktieren uns per Email. Auch außerhalb der Bürozeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem Ihre Anfrage aufgenommen wird.

INFORMATIONEN

Für die Termin-Vereinbarung benötigen wir einige grundlegende Informationen über die Situation, in welcher die Sprach- und Kommunikationsmittlung stattfinden soll.

Dies sind:

  • die gewünschte Sprache
  • der gewünschte Einsatz-Tag und Uhrzeit (gerne mit einer Terminalternative)
  • der genaue Einsatzort (Adresse und Raumnummer/-bezeichnung)
  • die /der Ansprechpartner*in vor Ort
  • Information zum Rechnungsempfänger, ggf. eine Bestätigung der Kostenübernahme 
  • sowie das Themenfeld des Termins

Falls der Termin in Ihrem Auftrag, aber in anderen Einrichtungen durchgeführt werden soll (z.B. bei einer Beratungsstelle oder einer Arztpraxis), benötigen wir auch für den Einsatzort genaue Informationen zu Räumlichkeiten und Ansprechpartner*innen.

Anhand dieser Daten vermitteln wir Sprach- und Kommunikationsmittler*innen passend zu Ihrer Anfrage. Diese Einsatzvermittlung wird innerhalb von 48 Stunden umgesetzt. Wenn Sie einen Einsatz länger im Voraus planen können, erleichtert dies die Terminvereinbarung für alle Seiten.

KOSTEN

Das Entgelt für den Einsatz von Sprach- und Kommunikationsmittelnden beträgt 48,50 € pro Stunde plus Umsatzsteuer (ab 1.2. 2022). Dauert der Einsatz länger als eine Stunde, wird im Halbstunden-Takt weiter berechnet. Bei Anfahrten ab 16 km (einfacher Weg) fallen weitere Kosten in Höhe von 10,00 € netto, ab 31 km (einfacher Weg) in Höhe von 20,00 € netto an.

Im Stundensatz enthalten sind die Vergütung für die Sprach- und Kommunikationsmittler*innen und eine vom Einsatzort abhängige Aufwandsentschädigung, die Umsatzsteuer sowie eine Gebühr zur Erstattung der Aufwendungen für Vermittlung und Abrechnung der Dienstleistung sowie für die Qualitätssicherung der Dienstleistung, zum Beispiel durch Fortbildungen der Sprach- und Kommunikationsmittler*innen.

Die Abrechnung erfolgt mittels eines Abrechnungsbogens mit der SPuK-Vermittlungsstelle. Die Durchführung des Termins wird nach dem Einsatz von den Mitarbeiter*innen der beauftragenden Einrichtung dem/der Sprach- und Kommunikationsmittler*in bestätigt. Die SPuK-Vermittlungsstelle setzt die Terminvereinbarung um, führt die finanzielle Abwicklung durch und sichert die Qualität der Einsätze unter anderem durch regelmäßige Fortbildungen, Supervisionen und Gespräche.

Bitte wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an uns, wenn Sie Fragen zur Einsatzvermittlung haben oder weitere Informationen benötigen.