Leitfaden zur Refinanzierung von Sprachmittlungsleistungen

Im Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen und bei Behördenbesuchen Regionalschwerpunkte Hessen und Niedersachsen


Der Leitfaden greift die Frage nach Refinanzierungsmöglichkeiten von Sprachmittlungseinsätzen in unterschiedlichen Fachbereichen auf. In vielen Bereichen gehen die Möglichkeiten der Refinanzierung von Sprachmittlungsleistungen auf unterschiedliche Landesgesetze zurück. Möglichkeiten zur Refinanzierung unterscheiden sich mitunter von Kommune zu Kommune, auch einrichtungsspezifische Spielräume und Verfahrensweisen haben einen Einfluss. Insgesamt stellen sich im Kontext von Verwaltungsverfahren und verschiedenen Arten der Leistungserbringung Regelungslücken und Widersprüchlichkeiten hinsichtlich der Finanzierung von Sprachmittlungsleistungen heraus.

Trotz all dieser Komplexität ist es uns ein Anliegen, mit dem Leitfaden einen Impuls zu geben. So soll der Leitfaden zum einen als Hilfsmittel zur praktischen Lösungsfindung dienen. In diesem Sinne werden neben einem Fokus auf die Bundesländer Niedersachsen und Hessen auch immer wieder Beispiele für (alternative) Ansätze aus verschiedenen Regionen des Bundesgebiets aufgegriffen. Zum anderen soll er einen Einblick in die gegenwärtige Situation der Refinanzierungsmöglichkeiten von Sprachmittlungsleistungen geben und dabei eine Grundlage für Kritik und Weiterentwicklung bieten. Zur Frage, welcher Änderungen es hier bedarf, laden wir Sie ein, sich auf Grundlage Ihrer Fachexpertise eine Meinung zu bilden. Einige Vorschläge werden dabei im Schlusswort aufgegriffen.

Sie können den Leitfaden hier herunterladen:

Fragen zum Leitfaden können Sie gerne an Regina Prade richten:

Regina Prade
AMIF Projekt SPuK Bund 4
Caritasverband Nordhessen-Kassel e.V.  

E-Mail: regina.prade@caritas-kassel.de
Tel. 0561 – 7004 216
Mob. 0178 – 9270 618