Übersichtskarte „Sprachmittlung in Niedersachsen“

Sprachmittlung für den Landkreis Gifhorn


Termine können per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.
sprachmittlung@gifhorn.de
Tel. 05371-82 462

Sprachmittlungs-Termine können für Auftraggeber aus folgenden Bereichen vermittelt werden: Behörden/ Verwaltung, Bildungseinrichtungen, Gesundheit und Soziales

Webseite

Sprachmittlerpool/ KMuT Landkreis Emsland


Der Sprachmittlungspool steht ausschließlich Einrichtungen und Fachbereichen innerhalb der Kreisverwaltung zur Verfügung. Eine Vermittlung außerhalb der Kreisverwaltung ist leider nicht möglich.

Wie kann ich Sprachmittler*in werden?

Interessierte können sich an die Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe des Landkreises Emsland wenden. Ansprechpartnerin ist Stephanie Abdel-Naby, erreichbar telefonisch unter 05931-442214 oder per E-Mail an integration@emsland.de.

Für die Tätigkeit werden Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau vorausgesetzt. Erfahrungen im Sprachmitteln sind wünschenswert, aber keine zwingende Voraussetzung. Interessierte werden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen und reichen einen Lebenslauf sowie ein (gebührenbefreites)  Führungszeugnis ein.

Die Zusammenarbeit erfolgt auf ehrenamtlicher Basis mit Aufwandsentschädigung.

Mit der Aufnahme in den Sprachmittlerpool können die ehrenamtlich Engagierten an regelmäßigen Fortbildungsangeboten, Austausch- und Begegnungsformaten teilnehmen sowie individuelle Reflexionsgespräche in Anspruch nehmen.

Sprachmittlerpool des Landkreises Leer


Der Sprachmittlungspool steht ausschließlich Einrichtungen und Fachbereichen innerhalb der Kreisverwaltung zur Verfügung. Eine Vermittlung außerhalb der Kreisverwaltung ist leider nicht möglich.

Wie kann ich Sprachmittler*in werden?

Interessierte können über den Newsletter, bestehende Netzwerke, den Landkreis oder andere Ämter Kontakt zur Sprachmittlung im Landkreis Leer aufnehmen.

Für die Tätigkeit werden Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau vorausgesetzt. Erfahrungen im Sprachmitteln sind wünschenswert, aber keine zwingende Voraussetzung; ein Führungszeugnis muss vorgelegt werden. Die Zusammenarbeit erfolgt auf freiberuflicher Basis beziehungsweise als Honorarkraft. Interessierte reichen einen Lebenslauf ein und nehmen anschließend an einem persönlichen Gespräch teil.

Fortbildungen werden den Sprachmittler*innen als unterstützendes Angebot während ihrer Tätigkeit ermöglicht.

Sprachmittlerpool der Stadt Göttingen


Der Sprachmittlungspool steht ausschließlich Einrichtungen und Fachbereichen innerhalb der Stadtverwaltung zur Verfügung. Eine Vermittlung außerhalb der Stadtverwaltung ist leider nicht möglich.

Sprachmittlungspool Aurich-Norden


Der Sprachmittlungspool steht ausschließlich Einrichtungen und Fachbereichen innerhalb der Kreisverwaltung zur Verfügung. Eine Vermittlung außerhalb der Kreisverwaltung ist leider nicht möglich.

Sprachmittlungsinitiative Ammerland


Kontaktperson: Frank Ritterhoff

Die Vermittlungsstelle ist ausschließlich für regionale Anfragen zuständig.

Sprachmittlungspool Landkreis Diepholz


Termine können per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.
integration@diepholz.de
Tel. 054419761079

Sprachmittlungs-Termine können für Auftraggeber aus folgenden Bereichen vermittelt werden: Behörden/ Verwaltung, Bildungseinrichtungen, Gesundheit und Soziales

Webseite

Wie kann ich Sprachmittler*in werden?

Interessierte können sich per E-Mail an integration@diepholz.de melden.

Sprachmittler*innen arbeiten ehrenamtlich.

Voraussetzungen sind Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau und die Vorlage eines Führungszeugnisses; Vorerfahrung im Sprachmitteln ist nicht erforderlich. Nach der Kontaktaufnahme folgen in der Regel ein persönliches Gespräch, die Einreichung der erforderlichen Unterlagen und soweit möglich, eine Grundlagenschulung. Darüber hinaus sind begleitende Fortbildungen für die Sprachmittler*innen verpflichtend.

Landkreis Rotenburg (Wümme)


Der Landkreis Rotenburg unterstützt neu Zugezogene in der Anfangszeit in Deutschland bei wichtigen Terminen mit ehrenamtlichen Übersetzer/innen.

Termine können per E-Mail vereinbart werden: migration@lk-row.de

Folgende Angaben sind erforderlich:

Name und Adresse

Datum und Uhrzeit

Adresse des Termins

Ansprechpartner beim Termin

Sprache

Grund der Übersetzung

Wie kann ich Sprachmittler*in werden?

Interessierte können sich telefonisch unter 04261 – 983 2643 oder per E-Mail migration@lk-row.de an den Landkreis Rotenburg (Wümme) wenden.

Sprachmittler/innen werden ehrenamtlich eingesetzt.

Voraussetzung für die Tätigkeit sind Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau; Erfahrungen im Sprachmitteln sind wünschenswert, aber keine zwingende Voraussetzung. Nach der Kontaktaufnahme werden Interessierte zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, um sich kennenzulernen und weitere Schritte zu besprechen (Verschwiegenheitserklärung / Polizeiliches Führungszeugnis). Für die Bewerbung werden ein Lebenslauf und ein Motivationsschreiben benötigt.

Während der Tätigkeit nehmen die Sprachmittler*innen an verpflichtenden Fortbildungen teil.

Sprachmittlungspool Landkreis Verden


Termine können per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.
sprachmittlung@landkreis-verden.de
Tel. 04231/15-8903

Sprachmittlungs-Termine können für Auftraggeber aus folgenden Bereichen vermittelt werden: Behörden/ Verwaltung und Soziales

Webseite

Wie kann ich Sprachmittler*in werden?

Interessierte können sich telefonisch unter 04231/15-8903 oder per E-Mail an sprachmittlung@landkreis-verden.de an den Landkreis Verden wenden.

Sprachmittler*innen werden ehrenamtlich eingesetzt.

Voraussetzung für die Tätigkeit sind Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau; Erfahrungen im Sprachmitteln sind wünschenswert, aber keine zwingende Voraussetzung. Nach der Kontaktaufnahme werden Interessierte zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, um sich kennenzulernen und weitere Schritte zu besprechen. Für die Bewerbung werden ein Lebenslauf und ein Motivationsschreiben benötigt.

Während der Tätigkeit nehmen die Sprachmittler*innen an verpflichtenden Fortbildungen teil, die begleitend und nicht vor dem ersten Einsatz stattfinden.

Zentrale Anlaufstelle für Migranten, Landkreis Wittmund


Termine können per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.
evelyn.stuckmann@lk.wittmund.de
Tel. 04462 86 1066

Sprachmittlungs-Termine können für Auftraggeber aus folgenden Bereichen vermittelt werden: Behörden/ Verwaltung, Bildungseinrichtungen, Gesundheit und Soziales

Webseite

Flyer

Wie kann ich Sprachmittler*in werden?

Interessierte können sich für das Projekt „Sprachmittler knüpfen an“ über die Koordinierungsstelle für Sprachförderung des Landkreises Wittmund melden. Die Kontaktaufnahme ist online über die Internetseite oder telefonisch unter 04462 86-1063 oder 86-1067 sowie per E-Mail an a.thimme@lk.wittmund.de oder Kristina.peters@lk.wittmund.de möglich.

Sprachmittler*innen werden ehrenamtlich eingesetzt.

Voraussetzung sind Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau. Erfahrungen im Sprachmitteln sind wünschenswert, aber keine zwingende Voraussetzung. Nach einer ersten Kontaktaufnahme findet ein persönliches Gespräch statt, in dem die Interessierten kennengelernt, über das Projekt und die geltenden Regeln informiert und die Voraussetzungen für eine Aufnahme in den Sprachmittlungspool geprüft werden. Die Zusammenarbeit erfolgt ehrenamtlich.

Fortbildungen werden als unterstützendes Angebot für die Sprachmittler*innen angeboten.

Integrationslotsen im Landkreis Cloppenburg e. V.


Termine können per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.
sprachmittlung@integrationslotsen.com
Tel. 015224451150

Sprachmittlungs-Termine können für Auftraggeber aus folgenden Bereichen vermittelt werden: Behörden/ Verwaltung, Bildungseinrichtungen, Gesundheit und Soziales sowie Unternehmen

Refugium Wesermarsch


Termine können persönlich durch Vorsprache in der Beratungsstelle oder telefonisch vereinbart werden.
Tel. 04401-82912 0 (Brake)

Tel. 04731-920 9557 (Nordenham)

Sprachmittlungs-Termine können für Auftraggeber aus folgenden Bereichen vermittelt werden: Behörden/ Verwaltung, Bildungseinrichtungen und Gesundheit. Es werden keine Einsätze für OP-Termine vermittelt.

Webseite

Wie kann ich Sprachmittler*in werden?

Interessierte können sich per E-Mail an info@refugium-wesermarsch.de wenden.

Die Sprachmittler*innen des Refugium Wesermarsch e. V. werden ehrenamtlich eingesetzt.

Voraussetzung für die Tätigkeit sind Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau; Erfahrungen im Sprachmitteln sind wünschenswert, aber keine zwingende Voraussetzung. Nach der Kontaktaufnahme werden Interessierte zu einem Gespräch eingeladen, in dem die Aufgaben und Grenzen der Sprachmittlung erläutert, die Sprachkenntnisse und Dolmetschfähigkeiten geprüft sowie die Verpflichtung zur Verschwiegenheit schriftlich festgehalten werden. Für die Bewerbung werden ein Lebenslauf und entsprechende Sprachnachweise benötigt.

Während der Tätigkeit nehmen die Sprachmittler*innen an verpflichtenden Fortbildungen teil, die begleitend und nicht vor dem ersten Einsatz stattfinden.

Sprachmittlungspool Landkreis Northeim


Termine können per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.
migration@werk-statt-schule.de
Tel. 0151-53935057

Sprachmittlungs-Termine können für Auftraggeber aus folgenden Bereichen vermittelt werden: Behörden/ Verwaltung, Bildungseinrichtungen, Gesundheit und Soziales

Wie kann ich Sprachmittler*in werden?

Interessierte können sich an Felix Koblitzek von der Zentralen Vermittlungsstelle für Sprachmittlung im Landkreis Northeim wenden. Die Kontaktaufnahme ist per E-Mail an f.koblitzek@werk-statt-schule.de oder telefonisch unter 05551 / 978819 und 0178 / 2300754 möglich.

Die Sprachmittler*innen sind auf ehrenamtlicher Basis tätig und erhalten eine Aufwandsentschädigung durch die*den Auftraggeber*in.

Voraussetzung für die Tätigkeit sind Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau sowie gute Kenntnisse der jeweiligen Dolmetschsprache(n). Erfahrungen im Sprachmitteln sind wünschenswert, aber keine zwingende Voraussetzung.

Interessierte reichen zunächst einen Lebenslauf ein und durchlaufen anschließend ein Gespräch mit der Koordination, in dem die Voraussetzungen und der Ablauf der Tätigkeit besprochen werden. Für die Tätigkeit wird ein Führungszeugnis benötigt.

Während der Zusammenarbeit nehmen die Sprachmittler*innen an verpflichtenden Fortbildungen teil, die begleitend zur Tätigkeit angeboten werden.

AWO Migrations- und Integrationsberatung, Kreisverband Stade e. V.


Termine können per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.
migration-stade@awo-stade.de (Stade)
Tel. 04141 787833

migration-buxtehude@awo-stade.de (Buxtehude)
Tel. 04161 602330

Sprachmittlungs-Termine können für Auftraggeber aus folgenden Bereichen vermittelt werden: Bildungseinrichtungen, Gesundheit und Soziales

Webseite

PuLS-Sprachvermittlungsstelle Lüneburg


Termine können Online vereinbart werden.
Webseite

Sprachmittlungs-Termine können für Auftraggeber aus folgenden Bereichen vermittelt werden: Behörden/ Verwaltung, Bildungseinrichtungen, Gesundheit und Soziales. Es werden keine Arzt- oder Krankenhauseinsätze vermittelt, wo die Sprachmittlung mit Unterschrift für die Übersetzung haftet.

Webseite

Wie kann ich Sprachmittler*in werden?

Interessierte können eine E-Mail an sprachvermittlung@puls-lueneburg.de senden oder sich telefonisch unter 04131 749216 melden.

Die Sprachmittler*innen werden auf freiberuflicher Basis als Honorarkräfte eingesetzt.

Voraussetzung für die Tätigkeit sind Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau sowie sehr gute Kenntnisse der gedolmetschten Sprache. Dabei werden unter anderem die muttersprachlichen Kenntnisse, Bildungs-Abschlüsse, der Aufenthalt im entsprechenden Sprachraum sowie vorhandene Zertifikate berücksichtigt. Erfahrungen im Sprachmitteln sind wünschenswert, aber keine zwingende Voraussetzung.

Nach der Zusendung einer E-Mail mit Lebenslauf wird ein Kennenlerntermin vereinbart, in dem die Voraussetzungen und die Zusammenarbeit besprochen werden. In vielen Fällen wird anschließend direkt ein Honorarvertrag abgeschlossen. Bei Unsicherheiten bezüglich der Eignung kann ein weiterer Gesprächstermin mit einer Kollegin stattfinden.

Die Sprachmittler*innen nehmen an verpflichtenden Fortbildungen teil, die begleitend zur Tätigkeit angeboten werden.

Servicestelle für Interkulturelles Dolmetschen und Übersetzen, Stadt Braunschweig


Termine können per E-Mail vereinbart werden.
Servicestelle.Dolmetschen@braunschweig.de

Die Vermittlung von Dolmetschenden erfolgt vorrangig im öffentlichen Dienstleistungssektor.

Webseite

Koordinierungsstelle Migration & Teilhabe, Landkreis Holzminden


Termine können per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.
susanne.krug@landkreis-holzminden.de
Tel. 05531 707-742

Sprachmittlungs-Termine können für Auftraggeber aus folgenden Bereichen vermittelt werden: Behörden/ Verwaltung, Bildungseinrichtungen, Gesundheit und Soziales

Migrationsbüro der Stadt Wilhelmshaven


Termine können per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.
integration@wilhelmshaven.de
Tel. 04421-7495614

Sprachmittlungs-Termine können für Auftraggeber aus folgenden Bereichen vermittelt werden: Behörden/ Verwaltung, Bildungseinrichtungen, Gesundheit und Soziales

Sprachmittlungspool der Region Hannover


Der Sprachpool kann nur durch einen bestimmten abrufberechtigten Personenkreis genutzt werden.

Der Vermittlungsbereich ist in diesem Sprachmittlungspool fest umgrenzt. Es werden Einsätze für die Flüchtlingssozialarbeit, Leistungsberatung und den Bereich der Gesundheitsversorgung für Geflüchtete und Menschen mit Sprachmittlungsbedarf in den Kommunen der Region Hannover vermittelt.

Mitarbeitenden der Region Hannover und die Sozialarbeitenden der Förder- und Berufsschulen können auf den Sprachmittlungspool zurückgreifen. Alle anderen Bereiche, insbesondere die Schulen in Trägerschaft der Kommunen und KiTas, können nicht mit abgedeckt werden.

FreiwilligenZentrum Barsinghausen (FZB)

Termine können per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.
fzb@freiwilligen-zentrum-barsinghausen.de
Tel. 05105 6610399

Sprachmittlungs-Termine können für Auftraggeber aus folgenden Bereichen vermittelt werden: Behörden/ Verwaltung, Bildungseinrichtungen, Gesundheit und Soziales

Webseite

Sprachmittlerpool der Stadt Oldenburg


Termine können über ein Onlineformular vereinbart werden. Wenn Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen und Nutzer*in sein möchten, melden Sie sich vorab bei den Kolleginnen des Sprachmittlerpools unter der E-Mail:
sprachmittler@stadt-oldenburg.de

Der Oldenburger Sprachmittlerpool steht ausschließlich Oldenburger Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung und beschränkt sich ausschließlich auf das Oldenburger Stadtgebiet.

Die Dienste des Sprachmittlerpools können die verschiedenen Ämter der Stadtverwaltung, einschließlich ihrer Einrichtungen, wie Schulen, KiTas, Gemeinwesenarbeiten usw.  in Anspruch nehmen, Sprachmittelnde buchen und über ihr eigenes Budget abrechnen.

Auch externe Nonprofit-Organisationen und Vereine können den Sprachmittlerpool nutzen, wenn sie hierfür ein Budget zur Verfügung haben.

Privatpersonen sowie Wirtschaftsunternehmen können aus dem städtischen Sprachmittlerpool keine Sprachmittelnden buchen.

Sprachmittlerinnen und Sprachmittler aus dem städtischen Sprachmittlerpool werden nicht in Situationen eingesetzt, in denen vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher notwendig sind, so zum Beispiel im Bereich der Eingriffsverwaltung, vor Gericht oder im Asylverfahren.

Webseite

Sprachmittlungspool des Landkreises Oldenburg

Termine können per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.
sprachmittlung@oldenburg-kreis.de
Tel. 04431 85 950

Sprachmittlungs-Termine können für Auftraggeber aus folgenden Bereichen vermittelt werden: Behörden/ Verwaltung, Bildungseinrichtungen, Gesundheit und Soziales sowie Polizei

Webseite

Sprachmittlerpool der Stadt Oldenburg


Termine können über ein Onlineformular vereinbart werden. Wenn Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen und Nutzer*in sein möchten, melden Sie sich vorab bei den Kolleginnen des Sprachmittlerpools unter der E-Mail:
sprachmittler@stadt-oldenburg.de

Der Oldenburger Sprachmittlerpool steht ausschließlich Oldenburger Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung und beschränkt sich ausschließlich auf das Oldenburger Stadtgebiet.

Die Dienste des Sprachmittlerpools können die verschiedenen Ämter der Stadtverwaltung, einschließlich ihrer Einrichtungen, wie Schulen, KiTas, Gemeinwesenarbeiten usw.  in Anspruch nehmen, Sprachmittelnde buchen und über ihr eigenes Budget abrechnen.

Auch externe Nonprofit-Organisationen und Vereine können den Sprachmittlerpool nutzen, wenn sie hierfür ein Budget zur Verfügung haben.

Privatpersonen sowie Wirtschaftsunternehmen können aus dem städtischen Sprachmittlerpool keine Sprachmittelnden buchen.

Sprachmittlerinnen und Sprachmittler aus dem städtischen Sprachmittlerpool werden nicht in Situationen eingesetzt, in denen vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher notwendig sind, so zum Beispiel im Bereich der Eingriffsverwaltung, vor Gericht oder im Asylverfahren.

Webseite

Sprachmittlungspool des Landkreises Oldenburg

Termine können per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.
sprachmittlung@oldenburg-kreis.de
Tel. 04431 85 950

Sprachmittlungs-Termine können für Auftraggeber aus folgenden Bereichen vermittelt werden: Behörden/ Verwaltung, Bildungseinrichtungen, Gesundheit und Soziales sowie Polizei

Webseite

AWO Kreisverband Harburg-Land e. V.


Termine können per E-Mail vereinbart werden.
sprachmittler@awo-kv-wl.de

Sprachmittlungs-Termine können für Auftraggeber aus folgenden Bereichen vermittelt werden: Behörden/ Verwaltung, Bildungseinrichtungen, Gesundheit und Soziales

Webseite

Wie kann ich Sprachmittler*in werden?

Interessierte können sich per E-Mail an sprachmittler@awo-kv-wl.de bei der AWO Kreisverband Harburg-Land e. V. melden.

Die Sprachmittler*innen werden ehrenamtlich eingesetzt.

Voraussetzung für die Tätigkeit sind Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau. Erfahrungen im Sprachmitteln sind wünschenswert, aber keine zwingende Voraussetzung.

Interessierte können sich zunächst formlos per E-Mail mit einer kurzen Vorstellung und einem Motivationsschreiben melden. Anschließend findet ein persönliches Gespräch vor Ort oder telefonisch statt, in dem die Tätigkeit näher besprochen wird. Die erforderlichen Unterlagen werden in der Regel gemeinsam ausgefüllt.

VHS Heidekreis gGmbH

Termine können per E-Mail vereinbart werden.
gedo@vhs-heidekreis.de

Sprachmittlungs-Termine können für Auftraggeber aus folgenden Bereichen vermittelt werden: Behörden/ Verwaltung, Bildungseinrichtungen, Gesundheit und Soziales. Es kann keine Vermittlung an Arztpraxen gewährleistet werden.

Webseite

Sprachmittlerpool Landkreis Celle


Termine können per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.
sprachmittlerpool@vhs-celle.de

Tel. 05141-929862

Sprachmittlungs-Termine können für Auftraggeber aus folgenden Bereichen vermittelt werden: Behörden/ Verwaltung, Bildungseinrichtungen, Gesundheit und Soziales

Ehrenamtlicher Sprachmittler*innen-Pool, Landkreis Schaumburg


Termine können per E-Mail vereinbart werden.
sprachmittler@schaumburg.de

Sprachmittlungs-Termine können für Auftraggeber aus folgenden Bereichen vermittelt werden: Behörden/ Verwaltung, Bildungseinrichtungen, Gesundheit und Soziales

Sprach- und Kommunikationsmittlung (SPuK) Osnabrück

Termine können per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.
vermittlung@spuk.info
Tel. 0541 – 349 78 200

Sprachmittlungs-Termine können für Auftraggeber aus folgenden Bereichen vermittelt werden: Behörden/ Verwaltung, Bildungseinrichtungen, Gesundheit und Soziales

Webseite

Wie kann ich Sprachmittler*in werden?

Interessierte können ihre Interessensbekundung per E-Mail an interesse@spuk.info senden.

Dies sollte ein Anschreiben mit Angaben zur Motivation, zu bisherigen Dolmetsch-Erfahrungen und zur zeitlichen Verfügbarkeit, einen Lebenslauf sowie Nachweise über die Deutschkenntnisse und die Kenntnisse der Dolmetschsprache(n) enthalten.

Die Sprachmittler*innen werden auf Honorarbasis eingesetzt.

Voraussetzung für die Tätigkeit sind Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau; Erfahrungen im Sprachmitteln werden nicht vorausgesetzt.

Sprach- und Kommunikationsmittlung (SPuK) Osnabrück

Termine können per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.
vermittlung@spuk.info
Tel. 0541 – 349 78 200

Sprachmittlungs-Termine können für Auftraggeber aus folgenden Bereichen vermittelt werden: Behörden/ Verwaltung, Bildungseinrichtungen, Gesundheit und Soziales

Webseite

Wie kann ich Sprachmittler*in werden?

Interessierte können ihre Interessensbekundung per E-Mail an interesse@spuk.info senden.

Dies sollte ein Anschreiben mit Angaben zur Motivation, zu bisherigen Dolmetsch-Erfahrungen und zur zeitlichen Verfügbarkeit, einen Lebenslauf sowie Nachweise über die Deutschkenntnisse und die Kenntnisse der Dolmetschsprache(n) enthalten.

Die Sprachmittler*innen werden auf Honorarbasis eingesetzt.

Voraussetzung für die Tätigkeit sind Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau; Erfahrungen im Sprachmitteln werden nicht vorausgesetzt.

Sprachmittlungspool Landkreis Vechta

Termine können per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.
2047@landkreis-vechta.de
Tel.: 04441 – 898 – 2047

Sprachmittlungs-Termine können für Auftraggeber aus folgenden Bereichen vermittelt werden:

Behörden/ Verwaltung

Bildungseinrichtungen

Wie kann ich Sprachmittler*in werden?

Interessierte können sich per E-Mail an 2047@landkreis-vechta.de oder per Tel.: 04441 – 898 – 2047 melden.

Die Tätigkeit der Sprachmittler*innen sind ehrenamtlich.

Voraussetzungen sind Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau und die Vorlage eines Führungszeugnisses; Vorerfahrung im Sprachmitteln ist nicht erforderlich. Nach der Kontaktaufnahme folgen in der Regel ein persönliches Gespräch, die Einreichung der erforderlichen Unterlagen und soweit möglich, eine Grundlagenschulung.

Darüber hinaus sind begleitende Fortbildungen für die Sprachmittler*innen verpflichtend.

Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe des Landkreises Grafschaft Bentheim

Wie kann ich Sprachmittler*in werden?

Interessierte können sich an die Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe des Landkreises Grafschaft Bentheim wenden. Ansprechpartnerin ist Kathrin Walter, erreichbar telefonisch unter 05921-966278 oder per E-Mail an kathrin.walter@grafschaft.de.

Die Sprachmittler*innen werden ehrenamtlich eingesetzt.

Voraussetzung für die Tätigkeit sind Deutschkenntnisse auf B2 -Niveau sowie sehr gute Kenntnisse der Dolmetschersprache, idealerweise auf muttersprachlichem Niveau oder C1-Niveau.

Nach der Kontaktaufnahme wird ein gemeinsamer Informationstermin vereinbart, bei dem die Interessierten über die Einsatzmöglichkeiten, den Datenschutz und die Schweigepflicht informiert werden. Zudem werden die Sprachkenntnisse geprüft und die weiteren Voraussetzungen besprochen.

Die Koordinierungsstelle begleitet die Sprachmittler*innen kontinuierlich, bietet Fortbildungen an und ermöglicht regelmäßige Austauschformate.

Sprachmittlerpool Caritas Cuxhaven

Termine können per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.
sprachmittlung@caritas-cuxhaven.de
Tel. 04721 690 280

Sprachmittlungs-Termine können für Auftraggeber aus folgenden Bereichen vermittelt werden: Behörden/ Verwaltung, Bildungseinrichtungen, Gesundheit und Soziales sowie Polizei

Webseite

Wie kann ich Sprachmittler*in werden?

Interessierte können sich per E-Mail an sprachmittlung@caritas-cuxhaven.de oder telefonisch unter 04721 690280 melden.

Die Sprachmittler*innen der Caritas werden auf Honorarbasis eingesetzt.

Voraussetzung für die Tätigkeit sind Deutschkenntnisse auf mindestens B2-Niveau; Erfahrungen im Sprachmitteln sind wünschenswert, aber keine zwingende Voraussetzung. Nach der Kontaktaufnahme werden Interessierte zu einem Aufnahmegespräch eingeladen, bei dem die Vermittlungsstelle vorgestellt und die Passung zum Anforderungsprofil geklärt wird. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Aufnahme in den Sprachmittlungspool. Interessierte senden bitte einen Lebenslauf, ein Anschreiben und entsprechende Sprachnachweise. Alle Sprachmittler*innen sind zum Fortbildungsbesuch verpflichtet.

Landkreis Hameln-Pyrmont Sprachmittlerpool

Termine können per Mail oder per Telefon (auch WhatsApp) vereinbart werden.

bgz@hameln-pyrmont.de

Tel. 0162 1069871

Wir unterstützen in den Bereichen Behörden, Verwaltung, Kita, Schule, Gesundheit und Soziales.