Anforderungsprofil für Sprach- und KulturmittlerInnen
Basiskompetenzen
Sprach- und Kulturmittelnde müssen:
1) die angefragte Zweitsprache und die deutsche Sprache souverän verstehen und sprechen
- umfangreiche Vokabelkenntnisse über ein breites Spektrum von Themen, die eine flüssige Verständigung auch über komplexe Sachverhalte erlauben
- problemloses Umschreiben von Wortschatzlücken
- offensichtliches Suchen nach Worten oder Rückgriffe auf Vermeidungsstrageien sind selten
- grammatische Korrektheit und Sicherheit in der Verwendung komplexer Satzstrukturen
2) ihre Rolle, ihre Aufgaben und Grenzen klar benennen und sich dementsprechend verhalten
- Wahrnehmung unterschiedlicher Rollenerwartungen und Lösung nach dem Prinzip der Allparteilichkeit (bei Interessenkonflikten oder Befangenheit werden diese deutlich gemacht, ggf. wird die Sprach- und Kulturmittlung abgebrochen)
- Kenntnis und Erfüllung der Rollenanforderungen Vertraulichkeit
- Allparteilichkeit/Neutralität und Distanz
- Sorgen für eine Transparenz seiner Aufgaben bei allen Gesprächsbeteiligten
- Einhaltung respektvoller Umgangsformen
3) genau und vollständig dolmetschen
- keine inhaltliche Veränderung des Gesagten durch persönliche Meinungen und Kommentare – Wiedergabe auch etwaig unangenehmer Inhalte
- gute Konzentrationsfähigkeit und gutes Zuhören Können
- selbständige Regelung des Gesprächsflusses und Gestaltung der Gesprächs-bedingungen
- transparente Verdeutlichung der Vorgehensweise beim Dolmetschen
- transparente Abgrenzung zusätzlicher Erläuterungen von der Dolmetschleistung
- reflektiertes Wissen über nonverbale Kommunikation und Berücksichtigung nonverbalen Verhaltens
(EIF-Projekt SPuK OS, 2010)


