Anforderungsprofil für Sprach- und KulturmittlerInnen

Basiskompetenzen

Sprach- und Kulturmittelnde müssen:

1) die angefragte Zweitsprache und die deutsche Sprache souverän verstehen und sprechen

  • umfangreiche Vokabelkenntnisse über ein breites Spektrum von Themen, die eine flüssige Verständigung auch über komplexe Sachverhalte erlauben
  • problemloses Umschreiben von Wortschatzlücken
  • offensichtliches Suchen nach Worten oder Rückgriffe auf Vermeidungsstrageien sind selten
  • grammatische Korrektheit und Sicherheit in der Verwendung komplexer Satzstrukturen

2) ihre Rolle, ihre Aufgaben und Grenzen klar benennen und sich dementsprechend verhalten

  • Wahrnehmung unterschiedlicher Rollenerwartungen und Lösung nach dem Prinzip der Allparteilichkeit (bei Interessenkonflikten oder Befangenheit werden diese deutlich gemacht, ggf. wird die Sprach- und Kulturmittlung abgebrochen)
  • Kenntnis und Erfüllung der Rollenanforderungen Vertraulichkeit
  • Allparteilichkeit/Neutralität und Distanz
  • Sorgen für eine Transparenz seiner Aufgaben bei allen Gesprächsbeteiligten
  • Einhaltung respektvoller Umgangsformen

3) genau und vollständig dolmetschen

  • keine inhaltliche Veränderung des Gesagten durch persönliche Meinungen und Kommentare – Wiedergabe auch etwaig unangenehmer Inhalte
  • gute Konzentrationsfähigkeit und gutes Zuhören Können
  • selbständige Regelung des Gesprächsflusses und Gestaltung der Gesprächs-bedingungen
  • transparente Verdeutlichung der Vorgehensweise beim Dolmetschen
  • transparente Abgrenzung zusätzlicher Erläuterungen von der Dolmetschleistung
  • reflektiertes Wissen über nonverbale Kommunikation und Berücksichtigung nonverbalen Verhaltens

(EIF-Projekt SPuK OS, 2010)